Volksbegehren MABG Trainingstherapie Gesetzesänderung

Bitte um Ihre Unterstützung bis Ende 2025:

Am 3. Jänner 2024 wurde ein Volksbegehren für die Änderung des Berufsrechts für Trainingstherapie angemeldet. Am 15. Jänner 2024 wurde der Antrag von dem Bundesministerium für Inneres bewilligt.

„Der Bundes(verfassungs)gesetzgeber möge beschließen, dass die Trainingstherapie durch SportwissenschafterInnen, die in der Trainingstherapieliste angeführt sind, sowohl gewerblich als auch im Anstellungsverhältnis ausgeübt werden darf und die Verantwortung über die eigenverantwortliche Aufsicht und Durchführung ihrer Tätigkeit nach ärztlicher Verordnung bei TrainingstherapeutInnen selbst liegt.

Die von SportwissenschafterInnen ausgeübte Trainingstherapie unterstützt seit Jahren PatientInnen im medizinischen Bereich. Dieses Volksbegehren wurde ins Leben gerufen, um die Eigenständigkeit und das Alleinstellungsmerkmal der Trainingstherapie durch SportwissenschafterInnen im Gesetz zu unterstreichen.

Erreicht werden soll die nach ärztlicher Anordnung und Überweisung eigenverantwortliche Aufsicht und Durchführung der trainingstherapeutischen Tätigkeit durch den und die zur Trainingstherapie laut Trainingstherapieliste befähigte/n SportwissenschafterIn.

SportwissenschafterInnen, die das Gewerbe Lebens- und Sozialberatung (sportwissenschaftliche Beratung) ausüben und in der Trainingstherapieliste vermerkt sind, sollen die Trainingstherapie gewerblich ausüben dürfen.

Wir bitten mit unseren Unterschriften um diese Veränderung im Sinne einer flächendeckenden Entlastung des Gesundheitswesens."

(Für Weiterleitungszwecke)

24. April 2024 um 21:30
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