Volksbegehren MABG Trainingstherapie Gesetzesänderung

Am 3. Jänner 2024 wurde ein Volksbegehren für die Änderung des Berufsrechts für Trainingstherapie angemeldet. Am 15. Jänner 2024 wurde der Antrag von dem Bundesministerium für Inneres bewilligt und bis 31.12.2025 sind Unterstützungen möglich.

„Der Bundes(verfassungs)gesetzgeber möge beschließen, dass die Trainingstherapie durch SportwissenschafterInnen, die in der Trainingstherapieliste angeführt sind, sowohl gewerblich als auch im Anstellungsverhältnis ausgeübt werden darf und die Verantwortung über die eigenverantwortliche Aufsicht und Durchführung ihrer Tätigkeit nach ärztlicher Verordnung bei TrainingstherapeutInnen selbst liegt.

Die von SportwissenschafterInnen ausgeübte Trainingstherapie unterstützt seit Jahren PatientInnen im medizinischen Bereich. Dieses Volksbegehren wurde ins Leben gerufen, um die Eigenständigkeit und das Alleinstellungsmerkmal der Trainingstherapie durch SportwissenschafterInnen im Gesetz zu unterstreichen.

Erreicht werden soll die nach ärztlicher Anordnung und Überweisung eigenverantwortliche Aufsicht und Durchführung der trainingstherapeutischen Tätigkeit durch den und die zur Trainingstherapie laut Trainingstherapieliste befähigte/n SportwissenschafterIn.

SportwissenschafterInnen, die das Gewerbe Lebens- und Sozialberatung (sportwissenschaftliche Beratung) ausüben und in der Trainingstherapieliste vermerkt sind, sollen die Trainingstherapie gewerblich ausüben dürfen.

Wir bitten mit unseren Unterschriften um diese Veränderung im Sinne einer flächendeckenden Entlastung des Gesundheitswesens."

Aktuelles

Ab 27. Juni 2024 wurden folgende Mitteilungen erfreut und wertschätzend dankend wahrgenommen:
Stellungnahme WKO
Stellungnahme VSÖ

Daher werde ich die Unterstützungserklärungsphase für das Volksbegehren ohne Einreichen desselbigen zur Behandlung im Parlament nun mit 31.12.2025 auslaufen lassen und freue mich mit aktuell über 900 SportwissenschaftskollegInnen, die ebenfalls für die Trainingstherapie berechtigt sind, über die Befähigung ab Jänner 2025 die Trainingstherapie nach ärztlicher Anweisung
freiberuflich durchführen zu dürfen.

DANKE für das gemeinsame Bewirken!